WIE JETZT ?

Vorsicht Juristendeutsch. Heute das Amtsgericht Bielefeld:

„Werden Waren gegen Nachnahme versandt, so besteht eine vom Versender zu widerlegende tatsächliche Vermutung, dass der Nachnahmebetrag bei Aushändigung der Ware an den Empfänger von diesem bezahlt wurde.“

(gefunden bei Recht und Gesetz)