Alltägliche Polizeiarbeit taugt immer für Erlebnisse der dritten Art. Schön zu erfahren, dass es nicht nur mir so geht, wenn ich öfter über Vorgehen unserer Ermittler den Kopf schütteln muss. Das Erlebnis, welches Dirk Olbertz in seinem Blog schildert, passt in dieses Bild.
Obertz betreibt seit urlanger Zeit die Plattform blogger.de. Nun erreichte ihn ein Schreiben der Polizeidirektion Ost. Ein Kriminaloberkommissar ermittelt wegen eines möglicherweise beleidigenden Online-Kommentars. Er wollte wissen, welche Daten Olbertz möglicherweise vom Absender des Kommentars gespeichert.
Kleines Problem: Der Kommentar fand sich laut Angaben der Polizei auf einer Blogseite, die unter www.namedesblogs.blogspot.com zu finden ist. Es bedarf keines besonderen Aufwandes, um festzustellen, dass “blogspot.com” nicht zum Internet-Imperium des Dirk Olbertz gehört, sondern zu Google (Blogger.com).
Wieso die Polizei nun Olbertz angeschrieben hat, ist unklar. Am naheliegendsten ist allerdings die Vermutung, dass für den Beamten Domains mit gleichem Namen, aber unterschiedlicher Endung Jacke wie Hose sind. Und das, obwohl Olbertz auf blogger.de sogar ausdrücklich noch mal drauf hinweist, dass blogger.de und blogger.com nichts miteinander zu tun haben.
Dass Daten zur “E-Mail-Adresse noreply-comment@blogspot.com” angefordert werden, erscheint natürlich auch wahnsinnig erfolgversprechend. Aber geschenkt. Erwähnenswert ist vielleicht noch, dass Olbertz anscheinend nur per Brief oder Fax antworten soll. Eine E-Mail-Adresse gibt der Beamte, der wegen Internetdelikten ermittelt, schon vorsichtshalber gar nicht an.
Das sind dann auch die Polizisten, welche nach dem neuen Recht online Bestandsdaten bei der Bundesnetzagentur abfragen dürfen. Also sensible Informationen wie Login-Daten, Passwörter und vieles andere mehr. Es bedarf keiner besonderen Fantasie, was solchen Recherchen schiefgehen wird.