Das Amtsgericht Hannover hat einen Fall alltäglicher Diskriminierung juristisch geahndet. Ein Deutscher, der türkische Wurzeln hat, war von den Türstehern einer Hannoveraner Diskothek abgewiesen worden. Das Amtsgericht Hannover sieht darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Während andere Gäste die Diskothek ohne Probleme betreten konnten, wurde der betreffende Gast abgewiesen. Die Richterin hörte sich Zeugen an. Letztlich war sie überzeugt, dass die Türsteher den Besucher nur abwiesen, weil “Ausländer” in der Diskothek unerwünscht seien.
Die Betreibergesellschaft des Etablissements muss dem Kläger 1.000 Euro Schadensersatz zahlen. Außerdem darf der Kläger künftig nicht mehr an der Tür abgewiesen werden, sofern es dafür keine stichhaltigen Gründe gibt, die nichts mit seinem Aussehen oder seiner ethnischen Herkunft zu tun haben (Urteil vom 14. August 2013, Aktenzeichen 462 C 10744/12).