Generalbundesanwalt Nehm übt harsche Kritik am Mannesmann-Urteil
Ich wiederhole meine Meinung, dass aus dem Verfahren die Luft noch nicht raus ist. Das Düsseldorfer Landgericht hat dem Untreueparagrafen eine ganz neue, milde Note gegeben. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Bundesgerichtshof das so durchgehen lässt, weil sich dann viele bislang strafbare Sachverhalte im Bereich der Wirtschaftskriminalität nicht mehr verfolgen lassen
Eine andere Frage ist allerdings, ob das Landgericht Düsseldorf nicht im Kern Recht hat. Die Vorschrift ist eigentlich viel zu unbestimmt gefasst. Im Prinzip kann jedes geschäftliche Handeln, das sich im Nachhinein als ungünstig herausstellt, zu einer strafbaren Handlung hingebogen werden.
Allerdings wäre hier der Gesetzgeber gefordert. Ob der das in seiner jetzigen Verfassung hinbekäme?
(Danke an Hartmut Nissen für den Link. Hartmut weist noch darauf hin, dass sich unter den „Heuschrecken“ im Mannesmann-Fall auch ein prominenter Gewerkschafter befindet.)