In der freien Wirtschaft kennt man die Formulierung: „Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte an.“ Oder man steht, etwas gestelzter, „für weitere Informationen jederzeit gerne zur Verfügung“. Beim Amtsgericht Bochum probiert man neue Varianten. Besonders gut gefällt mir die aus einem Schreiben vom 3. Mai 2005:
… Die Herausgabeanordnung wurde an die Gerichtskasse Bochum zur weiteren Veranlassung gegeben. Das Hinterlegungsverfahren ist damit beendet. Die Akte wurde weggelegt. Hochachtungsvoll …