GASSI FAHREN

Gestern Abend bin ich freiwillig der Forderung der Anwaltskammer nach ständiger Fortbildung nachgekommen. Diesmal war Verkehrsrecht dran. Ich blätterte also in der ADAC motorwelt 5/2005 und stieß gleich auf eine Leserfrage, die ich nicht aus dem Kopf beantworten konnte:

Darf ich den Hund per Fahrrad „Gassi“ führen?

Die Antwort:

„Ja. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt das Führen von Hunden vom Fahhrrad aus – bei anderen Vierbeinern ist es dagegen verboten. Voraussetzung: Das Tier ist ,verkehrssicher‘, das heißt, dass es nicht plötzlich erschreckt zur Seite springt und so zum Beispiel den Radfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt.“