Schon sehr lange fuhr ein Mann aus dem bayerischen Pocking Auto. Problem: Er hat seit mindestens 56 Jahren keinen Führerschein.
Es war allerdings kein Fahrfehler oder gar ein Unfall, der die Beamten auf die Spur brachte. Vielmehr führte ein anonymer Hinweis die Beamten zum Haus des Betroffenen. Wie es der Zufall will, wollte der Rentner gerade mit dem Auto wegfahren.
Ebenso alltäglich wie die Geschichte ist der Fehler, den der Mann gemacht hat. Ich meine nicht das Fahren ohne Fahrerlaubnis, das ist offensichtlich.
Vielmehr hat der Betroffene den Polizisten an Ort und Stelle bereitwillig Auskunft gegeben. Dabei räumte er selbst ein, all die Zeit Auto gefahren zu sein. Hätte der Mann von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht, würde es womöglich gar nicht leicht fallen, ihm mehr als die eine Fahrt mit dem Auto nachzuweisen.
Immerhin war das Auto sogar auf seine Frau zugelassen. Die muss mit Sicherheit auch nicht sagen, wie oft sie ihren Mann ans Steuer gelassen hat. Wenn sie von den Eskapaden ihres Gatten wusste, ist die Fahrzeugüberlassung strafbar und sie kann jede Aussage verweigern. Unabhängig davon steht ihr auf jeden Fall das Aussageverweigerungsrecht eines Angehörigen zu. Das läuft im Ergebnis auf das Gleiche raus.
Natürlich kann man sich gegebenenfalls darüber ärgern, wenn jemand auf diesen Weg den Kopf aus der Schlinge zieht. Allerdings ist das halt das gute Recht jedes Beschuldigten. Jetzt kann der Mann wohl eher nur noch darauf hoffen, dass ihn die Beamten über seine Rechte nicht oder unvollständig belehrt haben. Dann sind seine voreiligen Angaben vielleicht unverwertbar.
Aber das ist schon wieder ein anderes Thema.