Berlin arbeitet daran, das Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte abzuschaffen. Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der jetzt noch im Bundestag zur Abstimmung gestellt wird. Den Politikern ist ein Dorn im Auge, dass sich Zeugen immer wieder in Strafprozessen darauf berufen, mit dem Angeklagten verlobt zu sein. Nachzuprüfen ist das nur selten.
Jeder Strafverteidiger kann von endlosen Debatten mit Gerichten über die Frage berichten, was ein Verlöbnis an sich ist und ob im konkreten Fall eines vorliegt. Ich habe einen solchen Streit mal mit der Bitte um fünf Minuten Pause unterbrochen. Auf dem Flur haben sich mein Mandant und seine Freundin dann nochmals feierlich verlobt und das Ganze mit einem Piccolo aus der Gerichtskantine begossen. Selbst der Staatsanwalt, der auf dem Flur eine Zigarette rauchte und alles grinsend beobachte, akzeptierte dann das Verlöbnis.
Quelle Cartoon: wulkan (www.wulkan-comic.de) / (Link gefunden bei muepe.de)