Nicht nur vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Gleiches gilt auch für Lasermessungen der Polizei. Gerichte haben in jüngster Zeit die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Messung runterdefiniert. Ein Beamter reicht aus, und der muss dem Angehaltenen noch nicht mal das Messergebnis auf dem Display zeigen.
Als unrühmliche Vorreiter profilieren sich die Oberlandesgerichte Hamm und Düsseldorf. Sie betonen unisono, bei Lasermessungen im Straßenverkehr sei das Vier-Augen-Prinzip nicht erforderlich. Jeder Betroffene muss also fest daran glauben, dass der Messbeamte ordentlich arbeitet und ihm auch keine Flüchtigkeitsfehler unterlaufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob am Ende sogar ein Fahrverbot steht – nur die Aussage des einzelnen Beamten zählt.
Allerdings gibt es auch Gerichte, die sich nicht so ganz mit dieser etwas bizarren Wirklichkeit abfinden wollen. Dazu gehört das Amtsgericht Sigmaringen. Der zuständige Richter musste sich von den erwähnten Oberlandesgerichten sogar der “freien Rechtsschöpfung” bezichtigen lassen. Dabei hat er nur die Richtlinien herangezogen, welche für die Polizei in seinem Bundesland gelten.
In einem aktuellen Beschluss zitiert das Gericht die Vorgaben in Baden-Württemberg:
Die Geschwindigkeitsmessungen sind grundsätzlich als Anhaltekontrollen mit mindestens zwei uniformierten Beamten/Beamtinnen (einem Messbeamten/Messbeamtin und einem zweiten Beamten/Beamtin) und als Einzelmessungen durchzuführen.
Das Messergebnis muss immer von diesen beiden Beamten/Beamtinnen abgelesen werden (Vier-Augen-Prinzip). Der zweite Beamte/Beamtin muss nicht zwingend die Laser-Schulung absolviert haben. Dies wird jedoch empfohlen.
Das aus dem Display angezeigte Geschwindigkeitsmessergebnis kann dem Betroffenen auf dessen Wunsch gezeigt werden, soweit der Messbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Ganz so fernliegend ist die Idee vom Vier-Augen-Prinzip deshalb nicht. Auch der Kollege Detlef Burhoff wundert sich in seinem Blog, dass soch ansonsten immer so viel Wert auf die Einhaltung von Vorschriften gelegt wird.