Die Berliner Zeitung berichtet über die Anklage gegen einen Anwalt, der eine „kriminelle Vereinigung“ unterstützt haben soll. Er soll unter anderem verurteilte Täter aufgesucht und ihnen Schweigegeld sowie juristische Vertretung angeboten haben. Das grundlegende Problem wird auch gleich erwähnt:
Neben der Einflussnahme auf Zeugen legt die Staatsanwaltschaft dem Anwalt auch zur Last, die Gruppe um K. bei Grundstücksgeschäften unterstützt zu haben, um deren kriminelle Interessen durchzusetzen. Allerdings dürfte es den Anklägern in diesen Fällen schwer fallen, U.s juristische Aktivitäten als Unterstützungshandlungen zu qualifizieren, da es sich zumindest der Form nach um normale Rechtsvorgänge handelt.
Eine Lösung leider nicht.