Zehn prallvolle Ordner Hauptakte, dazu noch fünf weitere mit Dokumenten. Kann man das in zehn Werktagen durcharbeiten? Eine vernünftige Verteidigungsstrategie ausarbeiten? Eigene Ermittlungen anstellen?
Geht. Vielleicht. Aber nur, wenn man ansonsten nichts zu tun hat. Das ist aber nicht der Fall. Deshalb muss ich beantragen, das Verfahren zunächst auszusetzen. Falls das Gericht dem nicht stattgibt, geht es zumindest ein erhebliches Risiko ein. Denn zu wenig Vorbereitungszeit kann als unzulässige Beschränkung der Verteidigung gewertet werden; ein absoluter Revisionsgrund (§ 338 Ziff. 8 Strafprozessordnung).