Der Anfangsverdacht bei Straftaten ist eine komplizierte Sache. Auf der einen Seite dürfen an so einen Anfangsverdacht nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden. Andererseits geht es (natürlich) nicht, dass die Polizei ohne jeden konkreten Anhaltspunkt vorgeht. Zum Beispiel Autofahrer zur Blutprobe oder dem Atemalkoholtest bittet.
In Bonn ereignete sich jetzt ein Fall, der wohl über jede juristische Diskussion erhaben ist. Eine Autofahrerin, 23 Jahre alt, ignorierte in der Nacht zum Samstag alle Anhaltesignale der Polizei, Blaulicht eingeschlossen. Als sie schließlich anhielt, hatte sie noch ein Glas Kölsch in der Hand. Da dürften weitere Maßnahmen wohl unausweichlich gewesen sein, selbst wenn vor Ort nicht noch kräftiger Alkoholgeruch festgestellt worden wäre.
Für die Beamten war es jedenfalls nur noch eine Formsache, kräftigen Alkoholgenuss zu vermuten. Was sich dann auch bestätigte. Die Frau hatte 2,5 Promille im Blut.
Auch eine Folge von VETTER’S LAW beschäftigt sich mit dem Thema Alkohol am Steuer.