VORLEISTUNG

Über „Erfolgshonorare“, die ja mittlerweile in eingeschränktem Maße zulässig sind, sprechen potenzielle Mandanten in der Regel nur bei aussichtslosen Sachen. Dass ich aber auch noch die Gerichtskosten – immerhin ein paar Tausend Euro – vorstrecken soll, ist wirklich eine brillante Idee. Wäre interessant zu erfahren, ob sich ein anderer Kollege darauf einlässt.