Wer sich mit seinem Vermieter um die Nebenkosten streiten will, muss konkret sagen, was ihn stört. Pauschale Kritik, die Nebenkosten seien zu hoch, ist unstatthaft. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
Der Richter störte sich bereits daran, dass der Mieter die Nebenkostenbelege nicht einmal angesehen hat, obwohl er die Unterlagen prüfen darf. Bleibt der Mieter mit seiner Kritik dann im allgemeinen, muss er sich das Versäumnis selbst zuschreiben.
Der Richter prüft dann nur, ob Abrechnung in sich nachvollziehbar ist. Dazu gehören im Kern nur die Angabe des Gesamtverbrauchs, des Umlageschlüssels und der Endkosten, die auf den Mieter entfallen. Außerdem müssen die Vorausazhlungen abgezogen werden.
Die Abrechnung des Vermieters entsprach diesen Anforderungen. Der Richter sah deshalb keinen Grund, der pauschalen Kritik nachzugehen. Wenn man sich gegen überhöhte Nebenkosten wehren will, sollte man deshalb immer vorher die Belege einsehen.
Amtsgericht München, Urteil vom 17. Dezember 2012, Aktenzeichen 472 C 26823/11