Ich überlege, ob sich ein Mandant, der bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Amsterdamer Flughafen erwischt wurde, nicht besser darum kümmert, in den Niederlanden verurteilt zu werden.
Das dürfte allemal glimpflicher ausgehen als das Verfahren, welches der Betroffene seit seiner Rückreise nach Deutschland hier in Düsseldorf an der Backe hat. Mit einer Verurteilung in Holland dürfte Strafklageverbrauch eintreten, so dass der Mann in Deutschland nicht erneut zur Verantwortung gezogen werden kann.
Die Frage ist nur, ob die holländischen Behörden das bereits eingestellte Verfahren wieder aufnehmen. Wäre schon interessant, wie die reagieren, wenn ein Betroffener geradezu um Bestrafung bittet.