Frau S. möchte Auskunft über eine Lebensversicherung zu ihren Gunsten. Sie meint, diese Versicherung habe ihr früherer Mann aufgrund eines Ehevertrages abschließen müssen. Ich habe schriftlich erklärt, dass es diese Versicherung niemals gab, nicht gibt und auch nicht geben wird. Die Gründe hierfür habe ich auch erläutert.
Was macht Frau S.?
Sie verklagt meinen Mandanten auf Auskunft darüber, bei welcher Gesellschaft die Versicherung abgeschlossen ist, wie lange die Versicherung läuft und wie hoch die Prämien sind. Mit der Begründung: „Die verlangte Auskunft ist abgelehnt worden.“
Ich habe die Auskunft nicht abgelehnt. Ich habe sie erteilt. Dass die Auskunft nicht wunschgemäß ausgefallen ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber das wäre nach meiner Meinung höchstens Thema für eine Schadensersatzklage.
Ich bin gespannt, ob die Klägerin für so was auch noch Prozesskostenhilfe kriegt.