Der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus zieht vor Gericht, um die Löschung der Daten von seinem Dienstcomputer zu erzwingen. Dabei sollte das eigentlich gar nicht notwendig sein. Mappus selbst hatte nach Presseberichten bei seinem Abgang die Daten in einer fragwürdigen Aktion löschen lassen, die Löschung jedenfalls nicht verhindert. Doch dumm für den Politiker: Es fanden sich Kopien bei einem externen Dienstleister, welche die Staatsanwaltschaft prompt beschlagnahmte.
Mit seiner nunmehr angekündigten Klage gegen die aus seiner Sicht überraschend aufgetauchten Daten wird Mappus baden gehen. Für deutsche Strafverfolger ist es nämlich ziemlich unerheblich, aus welcher Quelle sie an die Daten gekommen sind.
Wenn die Staatskanzlei des früheren Ministerpräsidenten schlampte und nicht dafür sorgte, dass bei einer Computerreparatur von einer Firma erstellte Sicherungskopien wieder gelöscht wurden, ist dies zwar ein schlechtes Zeichen für den staatlichen Datenschutz. Der Fehler von Regierungsmitarbeitern ändert aber nichts daran, dass die Sicherungskopien vollwertige Beweismittel für die Strafverfolger sind.
Ein eventueller Datenschutzverstoß wäre strafprozessual nur interessant, wenn er auf die Kappe von Polizei und Staatsanwaltschaft ginge. Hätten die Ermittler etwa dafür gesorgt, dass Daten vorsorglich ausgelagert werden, wäre dies ohne richterlichen Beschluss kaum rechtmäßig. Zu dem Zeitpunkt, als der Dienstleister aber in Mappus Büro Daten sicherte, dürfte der ehemalige Ministerpräsident noch nicht wegen des EnBW-Deals beschuldigt gewesen sein. Es ist also mehr als unwahrscheinlich, dass Ermittler ihre Finger im Spiel hatten.
Ein Staatsanwalt haftet nur für eigene (Grund-)Rechtsverstöße. Von juristischen Fehlern Dritter darf er normalerweise bedenkenlos profitieren. Wenn Mappus jammert, eigentlich dürfte es die Daten gar nicht geben, ist das juristisch also ohne jede Substanz.
Ebenso sein Hinweis, es handele sich auch um private Daten. So what? Bei jeder Hausdurchsuchung sackt die Polizei alle Datenträger ein. Inhaltlich gibt es gar keine Unterscheidung zwischen privaten und geschäftlichen Daten, es sei denn vielleicht, es handelt sich um solche aus der Intimsphäre. Maßgeblich ist im Kern nur, ob die Informationen für den Fall von Bedeutung sind oder nicht.
Gut möglich, dass Mappus vielleicht später mal das Land oder die IT-Firma auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann, wenn es eine Datenschutzpanne bei der Erstellung der Sicherungskopien gab. Die Staatsanwaltschaft kann diese Frage aber kalt lassen. Dementsprechend ist auch nicht damit zu rechnen, dass ein Gericht dem ehemaligen Ministerpräsidenten nun zur Seite springt. Und das ist unabhängig davon, ob der Mann mittlerweile in Ungnade gefallen ist oder nicht.