Facebook geht aktuell gegen Nutzer vor, die möglicherweise nicht ihren echten Namen verwenden. Das Profil wird dann schon mal gesperrt. Eine erneute Freischaltung macht Facebook davon abhängig, dass der Nutzer eine Ausweiskopie oder andere aussagekräftige Unterlagen hochlädt.
Facebook formuliert den Wunsch so:
Bitte lade eine Kopie deines amtlichen Lichtbildausweises hoch,
damit wir bestätigen können, dass dies dein echter Name ist. In
unseren Ausweis-Richtlinien erfährst du mehr darüber, warum wir eine
Kopie deines Ausweises benötigen und welche Arten von Ausweisen wir
akzeptieren.
Laut den Ausweisrichtlinien muss sich der Nutzer nicht unbedingt mit seinem Personalausweis legitimieren. Facebook begnügt sich auch mit anderen Dokumenten wie Studenten-, Arbeits- oder Büchereiausweis und wohl auch dem Führerschein.
Man kann natürlich lange darüber streiten, ob Facebook überhaupt solche Dokumente anfordern darf, nur um den “echten Namen” des Nutzers zu verifizieren. Erst mal spricht natürlich nichts dagegen, dass sich ein Vertragspartner darüber vergewissert, mit wem er es tatsächlich zu tun hat. Andererseits sind Ausweiskopien nichts, was in die falschen Hände geraten sollte. Es stellt sich also zumindest die Frage, ob Facebooks Ansinnen dem Nutzer zumutbar ist. Das kann man, wie immer, so oder anders sehen. Allerdings ist die Diskussion eher müßig, da Facebook jedenfalls am längeren Hebel sitzt.
Das soziale Netzwerk akzeptiert jedoch auch Alternativen zu Ausweisen. So genügt es Facebook, wenn eine Gas-, Wasser- oder Stromrechnung hochgeladen wird, aus der sich der Name des Nutzers ergibt. Da liegt der Gedanke natürlich nahe, sich so ein Schreiben selbst zu malen. Immerhin ist es unzweifelhaft schneller “gefälscht” als ein Ausweis.
Aber auch risikoloser? Ich meine nicht, denn eine fingierte Rechnung könnte durchaus den Staatsanwalt interessieren. Ein Betrug zu Lasten von Facebook liegt zwar nicht vor. Denn es kommt dem Nutzer ja nicht darauf an, sich auf Kosten von Facebook zu bereichern. Diese Absicht, einen finanziellen Vorteil zu erlangen, verlangt aber das Gesetz.
Kritischer ist die Frage, ob eine Urkundenfälschung vorliegt. Früher war in dieser Richtung die Welt noch in Ordnung. Kopien, und eine solche entsteht ja auch beim Hochladen, galten nämlich nicht als Urkunden im rechtlichen Sinn. Mit der Verbreitung von (Farb-)Kopierern ist diese Regel aber immer mehr aufgeweicht worden. Gerade die Verwendung authentisch wirkender Kopien, egal ob das “Original” nun authentisch ist oder nicht, sehen Gerichte unterer Instanzen immer häufiger als Urkundenfälschung an.
Richter folgen da weniger theoretischen Erwägungen, sondern sehen das schlicht praktisch. Sie fragen: Hat der Empfänger das Papier wie eine Urkunde zur Kenntnis genommen? Dann kann es doch keinen Unterschied machen, ob nun das Original oder eine Kopie vorgelegt wurde. Solche Gedankengänge sind durchaus unbeeindruckt von den juristischen Theorien, die in den Sphären übergeordneter Gerichte und der Wissenschaft zur Urkundenfrage gewälzt werden. Aber das ist nicht ungewöhnlich. Auch andere Fragen werden an der juristischen “Basis” robust gelöst.
Es besteht also die Möglichkeit, dass eine falsche Rechnung an die Adresse von Facebook als Urkundenfälschung gewertet wird. Allerdings muss Facebook dem Nutzer erst mal auf die Schliche kommen – und seinen echten Namen ermitteln. Außerdem wäre natürlich eine Anzeige erforderlich. Zweifelhaft, ob das soziale Netzwerk sich wirklich auf so eine Art und Weise beliebt machen will.
Aber ein Risiko bleibt, und das sollte man wissen.