Ein Polizeirevier aus Baden-Württemberg informiert mich unter Angabe der Tagebuchnummer, dass die Akte im Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten „wg. illegalem Waffenbesitz u.a.“ an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden ist.
Okay, Vor- und Zuname sind bis auf die Anfangsbuchstaben verkürzt.
Ich frage mich aber doch, ob man so was unbedingt auf einer Postkarte mitteilen muss.