Der Richter in der mündlichen Verhandlung:
„Ich habe mir noch keine Meinung gebildet. Das ist wahrscheinlich eine Wertungsfrage. Also, wenn ich feststellen sollte, dass noch Fragen offen sind, kriegen Sie selbstverständlich einen Hinweis.“
Die Übersetzung:
„Obwohl das Verfahren jetzt schon vier Monate läuft, habe ich die Akte noch nicht gelesen.“