Die Freude war groß, als ein frischgebackener Hausbesitzer in Düsseldorf vor fünf Jahren bei Renovierungsarbeiten einen eingemauerten Kachelofen aufstemmte. Im Ofen fand er zwei Stahlkassetten. Inhalt: 303.700 Deutsche Mark, das entspricht 146.000 Euro. Die Begeisterung dürfte sich nun in Grenzen halten. Heute verurteilte das Landgericht Düsseldorf den Mann nämlich, das Geld den Erben einer früheren Eigentümerin des Hauses zu geben.
Im Rahmen des Prozesses hat sich das Gericht nämlich die Überzeugung gebildet, das Geld müsse der früheren Bewohnerin Martha S. gehört haben. Diese wohnte bis 1993 in dem Haus. 1971 hatte ihr Mann sein gutgehendes Teppichgeschäft auf der Düsseldorfer Königsallee verkauft. Die auch ansonsten sehr vermögende Frau hatte noch kurz vor ihrem Tod einer Zeugin gesagt: „Es gibt Menschen, die Geld im Kamin verstecken.“
Ein weiteres wichtiges Indiz war für das Gericht, dass die Banderolen der Geldscheine aus den Jahren 1971 bis 1977 stammten. Überdies habe die Frau immer mit ihrem Mann alleine in dem Haus gelebt. Eigentümer, die von 1993 bis 2008 in dem Haus wohnten, hätten überdies keine Rechte an dem Geld geltend gemacht.
Der Finder hatte behauptet, das Geld könne auch einem unbekannten Dritten gehört haben. Diesen Einwand hielt das Gericht angesichts der zahlreichen Indizien für nicht stichhaltig. Deswegen sprach das Landgericht Düsseldorf dem Finder auch einen “Schatzfund” im Sinne des Gesetzes ab. Geld sei nur dann ein Schatz, wenn der wirkliche Eigentümer nicht mehr zu ermitteln sei. Genau das sei aber nicht der Fall.
Der unglückliche Finder erhält nur einen Finderlohn von 5.000 Euro. Damit wird er aber noch nicht einmal die Prozesskosten decken können. Er muss jetzt überlegen, ob er gegen das Urteil Berufung einlegt.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. Juli 2012, Aktenzeichen 15 O 103/11