Banken dürfen auch dann keine Gebühren für geplatzte Lastschriften berechnen, wenn sie diese als „Schadensersatz“ titulieren. Der Bundesgerichtshof bestätigte laut Spiegel online seine Auffassung, dass kein Kunde verpflichtet ist, für ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Wenn Banken Lastschriften zurückgeben, tun sie das nach Auffassung des Gerichts nur im eigenen Interesse.