Die Button-Lösung für Internetgeschäfte kommt: Ab dem 1. August müssen Anbieter ihre Kunden unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente – insbesondere den Preis – informieren.
Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis versehen sein, etwa "zahlungspflichtig bestellen".
Fehlt es an der Bestätigung des Verbrauchers oder einer korrekt beschrifteten Schaltfläche, kommt kein Vertrag zustande. Im Zweifel muss der Unternehmer beweisen, dass er seinen Informationspflichten ausreichend nachgekommen ist.
Das Gesetz soll zwar vorwiegend Abo- und Kostenfallen im Internet ausschalten. Es gilt aber für alle Anbieter gleichermaßen. Es müssen deshalb auch die Webseiten von Unternehmen angepasst werden, bei denen Kunden die Kostenpflicht kennen oder an anderer Stelle informiert werden.
Anbieter, die ab dem 1. August 2012 die Buttonlösung nicht umgesetzt haben, müssen mit Abmahnungen der Konkurrenz rechnen.