Das nenne ich forsch. Mit Schreiben vom 23. Februar, eingegangen am 25. Februar, informiert ein Mieterverein meine Mandantin, dass in der vermieteten Wohnung etwas defekt sein soll:
Die WC-Spülung im Obergeschoss funktioniert nicht ordnungsgemäß. Es dauert hier nach Angaben unserer Mandantschaft ca. 6 1/2 Minuten, bis das Wasser im Spülkasten nachgelaufen ist. Im Untergeschoss dauert das Nachlaufen des Wassers ca. 36 Sekunden.
Obwohl meine Mandantin erstmals von dem Mangel erfährt, setzt der Mieterverein eine Frist bis zum 8. März 2005 – also weniger als zwei Wochen. Sollte der Spülkasten bis dahin nicht behoben sein, droht die Mieterin ultimativ „Ersatzvornahme“, d.h. eine Reparatur in Eigenregie an. Bezahlen soll natürlich meine Mandantin.
Wer bei einem so dramatischen Mangel (wie oft gehen die Leute denn aufs Klo?) derart aufs Tempo drückt, muss nach meiner Meinung auch das Risiko in Kauf nehmen, dass ein Gericht die Frist ist als unangemessen kurz zurückweist.
Wir schicken erst mal einen Handwerker zum Gucken. Wahrscheinlich muss ja sowieso nur ein Hebel wieder eingerastet werden.