Hinweis eines Richters am Amtsgericht Herne:
„Die Versäumung richterlicher Fristen um weniger als 3 Werktage bleibt ohne Folgen, wenn die Partei darauf verzichtet, ihre Schriftsätze dem Gericht per Fax oder vorab per Fax zuzuleiten.“
Die Idee ist ausbaufähig:
„Die Versäumung richterlicher Fristen um bis zu 5 Werktage bleibt ohne Folgen, wenn die Partei ihren Schriftsatz selbst locht, ihn persönlich vorbei bringt und an der richtigen Stelle in die Gerichtsakte einheftet.“
Oder:
„Die Partei, die am wenigsten schreibt, gewinnt den Prozess. Gefaxte Seiten zählen 5-fach.“