Der Kauf eines Radarwarngerätes verstößt gegen die guten Sitten. Er ist nichtig. Mit dieser Begründung verweigert der Bundesgerichtshof einer Klägerin Mängelansprüche. Die Frau hatte einen Radarwarner gekauft und wollte ihr Geld zurück, weil das Gerät nicht funktioniere, berichtet beck online. Der Bundesgerichtshof stellt ausdrücklich fest, solche Geschäfte bedürften nicht des Schutzes durch die (Zivil-)Rechtsordnung.
Ohne Radarwarner gutheißen zu wollen wird mir flau, wenn sich Richter, die ja eigentlich nur darüber zu entscheiden hätten, ob der Kaufgegenstand mangelhaft ist oder nicht, als Moralapostel und Hüter der guten Sitten aufspielen. Wenn es zum Beispiel um Sexhotlines und sonstige Abzockernummern geht, hat dasselbe Gericht seltsamerweise auch ein viel weiteres Herz. Erscheint mir nicht ganz logisch. Aber vielleicht sollte man das bei Juristen, die sich mit Moralfragen beschäftigen, auch nicht erwarten.