SCHRECKSEKUNDE

„Da ist eine Frau Sch. vom Oberlandesgericht Celle am Telefon Sie weist darauf hin, dass nur am OLG zugelassene Anwälte Berufung einlegen können.“

„Aber ich bin am Oberlandesgericht zugelassen.“

„Ach so, dann gebe ich das mal an Frau Sch. weiter.“

Jetzt bin ich gespannt, ob der zuständige Senat Anwälte nicht nur telefonisch erschrecken lässt, sondern vielleicht auch noch die Zulassungsurkunde anfordert. Man soll als Richter ja keine Möglichkeit auslassen, eine Klage ohne sachliche Prüfung abzuweisen.