GELD FÜR FLUGGÄSTE

Über die neuen Rechte von Fluggästen informiert die Deutsche Welle:

Müssen Passagiere wegen Überbuchung oder der Annullierung eines Fluges am Boden bleiben, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern sind 250 Euro fällig, bei 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro. Bei Strecken von mehr als 3500 Kilometern kann der Reisende 600 Euro verlangen. Nicht zahlen muss die Airline, wenn sie zwei Wochen vor dem Flug über einen Ausfall informiert.

(Link gefunden im mepHisto-bLAWg)