Eigentlich sollte es nur eine simple Quittung sein. Über die Rückgabe eines Schlüssels.
In die Lücke zwischen dem letzten Satz und der Unterschrift hat der Gegner nachträglich folgenden Satz eingefügt:
„Damit sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abgegolten.“
Ziemlich dreist. Aber weil wir keine gegengezeichnete Kopie haben, müssen wir beweisen, dass die Urkunde nachträglich verändert wurde. Sonst guckt mein Mandant mit ein paar tausend Euro in die Röhre. Ob das gelingt, steht in den Sternen. (Wie es gelingen könnte, verrate ich hier lieber – noch – nicht.)
Solche Geschichten sind keine Einzelfälle. Deshalb, auch wenn es banal klingt, bitte nach jeder Unterschrift grundsätzlich einen Beleg verlangen.