Jürgen Schneider, Fachanwalt für Steuerrecht, im „Anwaltsreport 01/2005“.
Viele Anwaltskanzleien sind über Dispositionskredite ohne ernsthafte Absprachen mit der Bank geradezu kühn finanziert. … So ist es kein Wunder, dass in der Tat zunehmend insbesondere Dispositionskredite gekündigt werden. Viele Sachbearbeiter sind schon dazu übergegangen, die Rückzahlung des noch offenen Darlehens mit dem Hinweis auf die sonst nötige Information an die Anwaltskammer zu erzwingen.
Betroffen sind nach seiner Erfahrung „traditionell in der Vergangenheit gut beschäftigte Sozietäten mit drei bis etwa neun Anwälten und Büros in nicht allzu zentraler Lage, … die überwiegend forensisch im Massengeschäft beschäftigt sind, also gerichtliche Verkehrsunfallschadenregulierung, streitige Forderungsmandate mit ungünstigen Streitwerten etc. betreiben“.
Da erklärt vielleicht auch, warum unsere Bank in schöner Regelmäßigkeit die Bilanz anfordert. Auf das Formschreiben hilft nur der freundliche Hinweis, dass wir keinen Kredit in Anspruch nehmen und unsere Zahlen deshalb für uns behalten. So richtig aus dem Verteiler gelöscht zu werden, das scheint bei Geschäftskonten aber schon gar nicht mehr machbar zu sein.