Rabiat geht der Odenwaldkreis künftig gegen hartnäckige Schuldner vor. Wer Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Rundfunkgebühren oder andere Verwaltungsgebühren sowie Verwarnungs- und Bußgelder schuldig ist, muss seit Anfang März damit rechnen, einen „Ventilwächter“ an seinem Auto vorzufinden.
Der Ventilwächter ist eine pneumatische Wegfahrsperre, die auf die Reifenventile gesetzt wird und so der Sicherstellung des gepfändeten Fahrzeugs dient. Wird das Auto trotzdem bewegt, aktiviert sich der Ventilwächter und lässt die Luft aus dem Reifen. Je nach Geschwindigkeit ist der Reifen nach 200 bis maximal 500 Metern leer.
Damit der Plattfuß den Fahrer nicht unvorbereitet trifft, werden selbstklebende gelbe Warnzettel sowie ein rotes Pfandsiegel an Seiten- und Frontscheibe angebracht. Die Zettel weisen auf die Pfändung hin. Außerdem wird der Schuldner persönlich oder per Post darüber informiert, dass sein Auto zumindest vorläufig dem Odenwaldkreis gehört. Wer das Fahrzeug trotzdem bewegt, macht sich möglicherweise des Siegelbruchs strafbar.
Innerhalb von drei Tagen nach Installation der Ventilwächter muss sich der Eigentümer des Fahrzeugs beim zuständigen Kreisausschuss melden, sonst wird der Wagen kostenpflichtig abgeschleppt und später versteigert.
Nach Angaben der Kreisverwaltung sollen die Ventilwächter nur bei Schuldnern eingesetzt werden, die sich ihrer Zahlungspflicht besonders hartnäckig und wiederholt entziehen. Bisher hatte der Odenwaldkreis keine Autos gepfändet. Das soll sich mit den Ventilwächtern nun ändern.
Warnzettel der Behörde: Wegfahrsperre wider Willen
(Danke an Stefan R. für den Hinweis)