Für lebhafte Diskussionen sorgte vor einigen Tagen der Fall eines 32-jährigen Lehrers, der mit einer 14-jährigen Schülerin ein Verhältnis hatte. Das Oberlandesgericht Koblenz sprach den Mann vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs frei (Bericht im law blog).
Jetzt können wir nachlesen, welche Gründe das Gericht zu seiner Entscheidung bewogen. Rechtsanwalt Detlef Burhoff hat den Beschluss veröffentlicht und auch im Heymanns Strafrecht Online Blog etwas dazu geschrieben. Im wesentlichen ging es um die Frage, ob ein Obhutsverhältnis zwischen Lehrer und Schülerin bestand.
Die Argumentation des Gerichts ist gut nachvollziehbar. Allerdings merkt man bei jeder Zeile, dass man es mit Fug und Recht auch anders sehen kann. Der oft sehr schmale Grat zwischen Freiheitsstrafe und Freispruch – und damit die Macht der Richter – ist hier deutlich erkennbar.
Unabhängig von den Ausführungen zur Sache gefällt mir folgender Satz aus der Entscheidung:
Unangemessenes, unanständiges oder verantwortungsloses Verhalten ist nicht per se strafbar, sondern nur dann, wenn es unter einen zur Tatzeit geltenden Straftatbestand zu subsumieren ist.
Eine Einsicht, die in den Köpfen vieler emsiger Ermittler heute nicht mehr in dieser Klarheit vorhanden ist.