FREIZEITPLANUNG

Sex am Steuer ist nicht strafbar, meldet Reuters (via IT & W).

Ein deutscher Autofahrer hatte sich mit einer blonden Anhalterin während der Fahrt vergnügt („a blonde hitchhiker sitting astride him“!) und war dabei in ein Straßenschild gebumst (Duden: ugs. für dröhnend aufschlagen). Er wurde nur wegen Fahrerflucht verurteilt, weil der deutsche Gesetzgeber nicht an Sex am Steuer gedacht hat. So wird jedenfalls der Kölner Gerichtssprecher zitiert.

Bevor jetzt alle Gelangweilten dieser Republik ihre Wochenendplanung über den Haufen werfen, möchte ich auf ein gewisses Risiko hinweisen:

Nach § 315 c StGB wird wegen Gefährdung des Straßenverkehrs bestraft, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.

Ein körperlicher Mangel ist beispielsweise Übermüdung, also ein willentlich steuerbarer Umstand. Wenn man seinen eigentlich fürs Fahren benötigten Körper aber nicht willentlich durch Übermüdung, sondern zum Beispiel mittels eines „hitchhikder astride“ nicht unerheblich vom eigentlichen Verkehrsgeschehen ablenkt, könnte man mit einiger juristischer Auslegungsroutine auch darin einen körperlichen Mangel sehen.

Freiheitsstrafe: bis zu 5 Jahren Gefängnis.