MARKE

Ein Mandant hat einen Anzeigenauftrag bei einem „Polizeiverlag“ unterschrieben. Jetzt hängt er auf € 661,20 Kosten fest. Für eine Anzeige, die im Blättchen einer Polizeigewerkschaft erscheinen soll. Anlass soll das „Polizeifest am 2. Juli 2005 auf dem Rhein“ sein. Ein echtes Großereignis! Kann man sich ja gut vorstellen, welch überragende Reichweite diese Werbung erreichen wird.

In solchen Fällen erwecken die Vertreter mitunter den Eindruck, sie seien Polizeibeamte und arbeiteten für einen guten Zweck. Auch mein Mandant berichtet, der Besucher habe ihm (s)eine Marke gezeigt. Außerdem habe er zugesichert, dass der Vertrag jederzeit storniert werden kann. Davon will der Verlag jetzt natürlich nichts mehr wissen. Jedenfalls hat mein Mandant am Telefon eine Abfuhr erhalten.

Seltsamerweise handelt es sich hier um einen Verlag, der sich auf seiner Website wortreich von angeblich unseriösen Trittbrettfahrern distanziert und betont, dass er tatsächlich mit der Polizeigewerkschaft verbandelt ist.

Mal sehen, wie die Antwort auf mein Schreiben ausfällt.