Wer Mitglieder der Regierung geschmacklos karikiert und gewisse Grenzen überschreitet, bekommt es mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Auf einer Protestseite und auf Flugblättern wurden der Kanzler und sein Wirtschaftsminister durch grafische Gestaltung in die Nähe von Hitler gerückt.
Beleidigung und Verunglimpfung? Oder doch zulässige Satire? Die Betroffenen haben die Verteidigungsschrift ihres Anwalts ins Netz gestellt, so dass sich jeder selbst ein Bild machen kann.
Unter anderem findet sich folgender Satz:
Im Hinblick auf den Umstand, dass der Rücktritt eines Bundeskanzlers regelmäßig über kurz oder lang zu Neuwahlen führt und eine erhebliche Anzahl von Mandatsträgern der Regierungspartei in einem solchem Falle mit dem Verlust ihres Mandates zu rechnen gehabt hätte, kommen der beschriebenen Verknüpfung der Weiterführung des Amtes mit der Zustimmung zu den Reformen Hartz IV aus hiesiger Sicht durchaus diktatorischer Züge bei.
Fraglich, ob man mit solchen Ausführungen die Wogen glättet. Aber vielleicht ist das ja auch gar nicht gewollt.