Hmm, was rät man einem Mandanten, der von einer heranbrausenden Kündigungswelle in seiner Firma erfahren hat?
Er kann einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter stellen. Irgendein Zipperlein hat schließlich jeder. Der Kündigungsschutz gilt für die gesamte Dauer des Verfahrens. Das kann Monate dauern. Der Antrag wird beim örtlichen Versorgungsamt gestellt.
Für den Betriebsrat kandidieren. Wirkt ab Aufstellung des Wahlvorschlages. Falls es keinen Betriebsrat gibt, einfach eine Wahl in die Wege leiten. Wer Wahlvorstand wird, ist erst mal unkündbar.
Heiraten. Schon die Ehe als solche lässt den Arbeitnehmer in der Sozialauswahl nach oben rücken. Wenn alle Papiere vorhanden sind und das Standesamt auf Zack ist, kann man mittlerweile in 24 bis 48 Stunden verheiratet sein. Grund: Der Gesetzgeber hat das langwierige Aufgebot abgeschafft.
Den Sonntagabend sinnvoll nutzen – und ein Kind zeugen. Unterhaltsverpflichtungen, auch künftige, sind Joker bei der Sozialauswahl.
Weitere Anregungen sind willkommen.
Nachtrag: Ein guter Artikel zum Thema.