Der Unmut über Energiepreiserhöhungen – vor allem beim Gas – ist nach wie vor hoch. Wolfgang Flamme weist auf die Seite des Bundes der Energieverbraucher hin. Dort gibt es konkrete Tipps, wie man sich wehren kann.
Keine gute Idee ist die eigenmächtige Kürzung der festgelegten Abschlagszahlungen. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat laut beck-online festgestellt, dass E.on in so einem Fall den Anschluss sperren darf. Hierbei hat das Gericht aber nicht darüber entschieden, ob eventuelle Preiserhöhungen zulässig sind.