Wettermoderator Jörg Kachelmann geht derzeit erfolgreich gegen Personen vor, die seinen Freispruch offenbar nicht verwinden können. So verurteilte das Landgericht Köln nun rechtskräftig seine frühere Freundin wegen eines Interviews in einer Zeitschrift. Die Frau darf Kachelmann nicht länger beschuldigen.
Auch eine Staatsanwältin muss eine juristische Schlappe gegen Kachelmann hinnehmen. In einem Gastbeitrag in der FAZ hatte die Staatsanwältin den Eindruck erweckt, Kachelmann habe die Tat begangen. Unter anderem bezeichnete sie seine frühere Freundin konsequent als “Geschädigte”. Gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln legte die Staatsanwältin zwar Widerspruch ein. Sie zog den Widerspruch aber auf Anraten des Gerichts zurück.
Nun trifft es die Polizei. Die Polizeidirektion Sigmaringen hatte zu einem Opferschutztag eingeladen. In der Ankündigung hieß es unter anderem:
Nach einer Pause darf man auf die Ausführungen von Rechtsanwalt Thomas Franz höchst gespannt sein. Er ist Fachanwalt für Strafrecht in Mannheim und war Anwalt des Opfers im Kachelmann-Prozess.
Kachelmann setzte nun eine Richtigstellung durch. Heute erklärte die Polizeidirektion Sigmaringen:
Soweit hierdurch der Eindruck erweckt wurde, Herr Kachelmann sei Täter einer Straftat stellen wir richtig:
Herr Kachelmann wurde von dem ihm zur Last gelegten Tatvorwurf mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Mannheim freigesprochen und durfte daher zu keinem Zeitpunkt als Täter bezeichnet werden.