Die wichtigsten Änderungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes listet Streitsache auf. Unter anderem können sich Homosexuelle jetzt verloben und das leibliche Kind ihres Partners adoptieren. Auch ansonsten wird die Lebenspartnerschaft weitgehend mit der Ehe gleichgestellt, u.a. beim Güterstand, der Trennung und der Rentenversicherung.