Das Gesetz meint es gut. Wer in Untersuchungshaft geht, kann Haftprüfung beantragen. Spätestens 14 Tage nach dem Antrag muss eine mündliche Verhandlung stattfinden.
In der Theorie. Die Praxis sieht mitunter so aus:
4 Tage vor Ablauf der Frist.
Gericht: „Wir haben die Akte nicht.“
Staatsanwaltschaft: „Ja, die Akten liegen hier. Die sind noch nicht wieder ans Gericht geschickt. Machen wir aber gleich. Die Akten gehen per Eilboten raus.“
Am nächsten Tag.
Richter: „Ich kann keinen Termin anberaumen, wenn ich keine Akten habe.“
Staatsanwaltschaft: „Die Akten waren hier. Jetzt sind sie in der Bildstelle. Da werden Fotokopien gemacht. Die Akten sollten eilig ans Gericht? Davon ist mir nichts bekannt, aber ich bin ja nur eine Vertretung.“
Der Staatsanwalt persönlich: „Ja, da ist was schiefgelaufen. Aber die Akten gehen gleich raus. Ich kümmere mich persönlich darum.“
Einige Tage später, einen Tag nach Ablauf der gesetzlichen Frist.
Gericht: „Wir haben immer noch keine Akten. Fragen sie bei der Staatsanwaltschaft.“
Dort geht niemand ans Telefon. Dafür klingelt in unserem Anwaltsbüro der Paketbote. Er bringt eine komplette Kopie der Ermittlungsakte.
Wenn der Richter gleich aus einer Sitzung raus ist, werde ich ihn anrufen und anbieten, eine Kopie meiner Kopie mit dem Rotrunner zu schicken. Dass Anwälte dem Gericht Akteneinsicht gewähren, ist zwar etwas ungewöhnlich, scheint mir aber der letzte Ausweg zu sein.
Habe ich schon erwähnt, dass die Entfernung zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht ca. 250 Meter beträgt?