Die Reisekosten eines Rechtsanwaltes sind auch dann erstattungsfähig, wenn er wegen einer mehrstündigen Autobahnsperre erst nach der Verhandlung im Gericht eintrifft. Dies musste jetzt tatsächlich das OLG Celle klarstellen (13 Verg 1/04; DRsp Nr. 2004/14898). Mit einem unvorhersehbaren Ereignis wie der Autobahnsperre müsse der Anwalt jedenfalls dann nicht rechnen, wenn die Straße erst nach Antritt der Fahrt gesperrt wird.