SANFTER DRUCK

Amtsgericht Düsseldorf, heute morgen um 9 Uhr:

Die Richterin: „Also, wenn ich mir das so anschaue, hat der Kläger Recht. Ich sehe keinen Grund, warum der Beklagte nicht zahlen soll.“

Ich: „Das ist aber schön.“

Die Richterin: „Trotzdem schlage ich vor, dass die Parteien einen Vergleich schließen. Der Beklagte zahlt 3/4 der Summe und trägt entsprechend die Kosten.“

Ich: „Aber wenn sie doch sagen, dass wir Recht haben, warum sollten wir dann auf 1/4 der Klageforderung verzichten? Und einen Teil der Kosten tragen.“

Die Richterin: „Herr Vetter, sie wissen doch, wie das ist. Wenn ich dann in meinem stillen Kämmerlein sitze und über dem Urteil brüte, da können die komischsten Sachen passieren.“

Ich habe den Vergleich geschlossen.