Der Handel der Strafverfolger mit mutmaßlichen Steuersündern im Geldgewerbe scheint perfekt zu sein: Eineinhalb Jahre nach Beginn ihrer Ermittlungen will die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nun die Verfahren gegen die Schweizer Credit Suisse und deren Verantwortliche einstellen.
Die Schweizer Bank soll 150 Millionen Euro Unternehmensbuße inklusive erzielter Vermögensvorteile an die Gerichtskasse zahlen, ein verantwortlicher Mitarbeiter wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung mit einer Geldbuße von 250.000 Euro davonkommen.
Entsprechende Anträge liegen dem Landgericht Düsseldorf zur Zustimmung vor, ließ Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann gestern wissen. Mit der Bank sei schon Einvernehmen erzielt worden.
Seit April 2010 hatte die Staatsanwaltschaft aufgrund einer vom Land Nordrhein-Westfalen gekauften CD mit Kundendaten ermittelt, der Informant hatte dafür 2,5 Millionen Euro bekommen.
Nach einer Großrazzia im Juli 2010 in 13 deutschen Filialen der Credit Suisse war noch gegen neun Mitarbeiter wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt worden. Weitere Einzelheiten wollte Möllmann gestern nicht mitteilen; er beruft sich auf das Steuergeheimnis. (pbd)