Piloten sind offenbar ziemlich abgehobene Menschen. Während Millionen Arbeitnehmer über die Rente mit 67 fluchen und über aktuelle Planspiele für eine Rente mit 69 entsetzt sind, klagten drei Piloten gegen ihre Rente mit 60.
Bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist der Fall von drei Lufthansa-Mitarbeitern gegangen, die sich gegen eine Tarifvertragsklausel wehrten, wonach mit 60 die Zeit im Cockpit für sie vorbei sein sollte. Altersdiskriminierung sei das – und der EugH hat ihnen Recht gegeben (Rechtssache C‑447/09).
Dass keine Greisen mehr am Himmel kreisen, sei schon in Ordnung. Aber die Grenze sei durch nationale und internationale Regelungen auf 65 festgelegt. Alles darunter müsse auf verbotenene Diskriminierung hin geprüft werden. Dem liegt eine EU-Richtlinie zu Grunde, die in Deutschland mit dem Allgemeinen Gleichheitsgesetzes (AGG) umgesetzt wurde.
Der EugH kam zu dem Schluss, dass die Tarifvertragsklausel keine Maßnahme ist, „die für die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Gesundheit notwendig ist“. Ungleichbehandlung wegen des Alters ist laut der EU-Richtlinie zwar ausnahmeweise möglich, wenn damit ein legitimes Ziel verfolgt wird. Flugsicherheit sei kein legitimes Ziel, von dem Grundsatz des Diskriminierungsverbotes abzuweichen, so der EuGH.