Mobilfunkanschlüsse dürfen erst gesperrt werden, wenn der Kunde mit mindestens 75 Euro im Rückstand ist. Dies stellt der Bundesgerichtshof in einem Urteil gegen E-Plus klar. Die Verbraucherzentralen hatten das Mobilfunkunternehmen verklagt, weil es sich eine Anschlusssperre schon für viel geringere Rückstände vorbehielt.
Außerdem sollte eine Sperre sofort möglich sein, wenn ein eingeräumtes Kreditlimit überschritten wird. Auch für Überschreitungen des Kreditlimits gilt nach der Karlsruher Entscheidung aber die 75-Euro-Grenze.
Damit bestätigt der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung. Er hatte nämlich im Februar schon T-Mobile und Congstar verurteilt, die 75-Euro-Grenze bei Anschlusssperren zu beachten. Der Betrag stammt aus einer gesetzlichen Regelung, die aber ausdrücklich nur für Festnetzanschlüsse gilt. Da die obersten Richter keinen Grund für sachliche Unterschiede sehen, wenden sie die 75-Euro-Grenze nun auch konsequent beim Mobilfunk an.