Das Landgericht Köln ist der Auffassung, dass der Flughafen in Weeze sich nicht „Airport Düsseldorf Regional (Weeze)“ nennen darf. Der große Flughafen „Düsseldorf International“ versucht mit allen Mitteln zu verhindern, dass im Namen des kleinen Konkurrenten das Wort „Düsseldorf“ auftaucht.
Bei diesem Bemühen steht das Gericht auf seiner Seite. Die Richter sehen im gewählten Namen eine Irreführung des Verbrauchers. Dieser könne mit dem Namen „Weeze“ nichts anfangen, haben sie heute in der mündlichen Verhandlung erklärt. Deshalb habe er falsche Vorstellungen von der Entfernung des Flughafens zur Stadt Düsseldorf.
Richtig ist, dass Weeze rund 80 Kilometer von Düsseldorf entfernt liegt, aber über die Autobahn (rund eine dreiviertel Stunde Fahrtzeit), per Bahn und Shuttle-Bus gut an Düsseldorf angebunden ist. Die Entfernung als solches ist auch nichts ungewöhnliches. Insbesondere bei den Billigfliegern wie Ryanair, die auch von Weeze aus starten, ist es europaweit gang und gäbe, dass diese sich nach der nächsten Metropole benennen. Niemand, der mit einem Billigflieger nach London-Stansted, Barcelona-Gerona, Mailand-Bergamo oder Stockholm-Skavsta fliegt, erwartet, dass er unmittelbar am Stadtzentrum landen wird.
Darüber klären die Fluglinien auch auf. Auf den Buchungsseiten sind für jeden Flughafen Entfernungen und Anreisemöglichkeiten detailliert dargestellt.
Aber alle diese Argumente ziehen nicht – zumindest nicht am Landgericht Köln. Dort hält man den Kunden, der immerhin eine komplette Reise im Internet zu buchen in der Lage ist, für ein einfältiges Schäfchen, das einen Metropolenbezug mit einer Garantie dafür verwechselt, dass er von der Kö aus direkt zum Abflugterminal spazieren kann.
Nun denn, wir liegen nach der ersten Halbzeit 1 : 0 zurück. Zum Glück wechseln in der Pause die Schiris – den vorläufigen Abpfiff erledigt das Oberlandesgericht. Ich hoffe mal, dass wir bis dahin noch punkten können.