Wer sich über Kinderlärm aufregt, wird künftig vor Gericht kaum noch Chancen haben. Der Bundesrat billigte heute die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Diese Änderung sieht vor, dass Geräusche von Kindergärten, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen nicht länger als “schädliche Umwelteinwirkung” angesehen werden können.
Damit wird Anliegern weitgehend die Möglichkeit entzogen, gegen Kinderlärm zu klagen. Der Bundestag hat das Gesetz bereits verabschiedet, so dass es nach der heutigen Zustimmung des Bundesrates bald in Kraft treten wird.