Aus dem Schreiben eines Staatsanwalts in D.:
„Einer Verteidigungsschrift wird bis zum 24. Dezember 2004 entgegengesehen. Nach Fristablauf ergeht im Interesse einer zügigen Bearbeitung sofortige Entscheidung nach Aktenlage.“
Tja, nicht jeder hat halt schon Pläne fürs Fest.