Originalkopie

Der Staatsanwalt hat es höchstselbst verfügt, bevor er mir die Ermittlungsakte zuschicken ließ:

Inhalt Bl. 20 zur Handakte nehmen.

Beim Inhalt von Blatt 20 handelt es sich um eine CD. Auf dieser soll sich die Aufnahme einer Überwachungskamera finden. Das Video soll zeigen, wie mein Mandant eine Sachbeschädigung begeht.

Nun existieren außer diesem Video offenbar keinerlei Beweise oder Indizien, die meinen Mandanten belasten. Die Polizei hat ausdrücklich festgehalten, dass es keine Augenzeugen gibt. Es ließen sich auch keine sonstigen Spuren sichern. 

Nun frage ich mich, wieso ich zwar Akteneinsicht erhalte, mir aber ausgerechnet die CD mit dem Video vorenthalten wird, indem sie zur Handakte genommen wird, die immer bei der Staatsanwaltschaft verbleibt. Mögliche Verlustängste erschienen mir übertrieben, zumal ich natürlich immer sorgfältig mit Führerscheinen, Drogentütchen und allem, was sonst so aus Akten purzelt, umgehe.

Das “Original”video ist es ja ohnehin nicht. Das hat der Anzeigenerstatter noch auf seinem Rechner; er gab der Polizei nur eine Kopie auf CD. Überdies könnte man ja auch eine Sicherungskopie für die Handakte behalten. Oder die “Original”kopie auf CD behalten und mir die Sicherungskopie schicken.

Allerdings nehme ich an, dass die Kopie der Kopie schon deshalb nicht möglich ist, weil weder Staatsanwälte noch Geschäftsstellen technisch dazu in der Lage sind. Wahrscheinlich hätte die Akte erst zu einer Fachabteilung der Polizei geschickt werden müssen, damit man dort die Kopie kopiert.

Bei allem Verständnis für die technischen Nöte der Staatsanwaltschaft scheint es schon wichtig, zu wissen, was auf dem Video denn nun genau zu sehen ist. Ich werde also um höflich um ergänzende Akteneinsicht bitten und bin schwer optimistisch, dass mir der Staatsanwalt darauf hin die CD in einen Umschlag tut. Jedenfalls hoffe ich nicht, dass er mich 150 Kilometer fahren lässt, um das Video in seinem Büro anzugucken.

Als ich das letzte Mal so einen Aufwand treiben musste, ging es um ein Tapeziermesser mit Blut dran.