Zunächst die gute Nachricht. Die Staatsanwaltschaft stimmt grundsätzlich zu, dass ein Verfahren gegen meinen Mandanten eingestellt wird. Sogar ohne weitere Auflagen. Nun aber folgende Aussage:
Voraussetzung wäre jedoch, dass über den weiteren Verbleib des Personalcomputers entschieden wird. Dieser enthält (…)-Dateien und kann daher nicht zurückgegeben werden. Eines separate Löschung von solchen Dateien ist technisch nicht möglich!
Ich unterstelle mal, das ist richtig. Dann stehen aber auf jedem zweiten Cover einer Computerzeitschrift fette Lügen. Auf den DVD-Beilegern sind doch ständig Programme dabei, welche Datenträger auch teilweise so gezielt tiefenreinigen, dass dies sogar den Ansprüchen des amerikanischen Militärs genügt.
Immerhin ist der Staatsanwalt konstruktiv. Er schlägt nämlich vor, dass mein Mandant sich mit einer Komplettlöschung der Festplatte einverstanden erklärt. Ich entnehme dem, dass dies technisch möglich ist.
Daran werden wir es dann wohl nicht scheitern lassen.